April 7, 2022

AdHoc | SynBiotic SE: Abschreibung des Goodwill bzw. Beteiligungswertansatzes

München - 07.04.2022 Insiderinformation gem. Artikel 17 MAR (Ad hoc-Mitteilung)

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SynBiotic SE: Abschreibung des Goodwill bzw. Beteiligungswertansatzes

München, 7. April 2022 - SynBiotic SE plant im Rahmen der Aufstellung des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2021 voraussichtlich eine nicht zahlungswirksame Wertminderung des Geschäfts- und Firmenwerts von Beteiligungen im Rahmen der Konzernkonsolidierung von ungefähr € 7-8 Mio.. Der Konzernaufwand erhöht sich entsprechend. Diese außerplanmäßige Wertminderung des Geschäfts- und Firmenwerts von beteiligten Unternehmen resultiert aus einem fundamentalen Bewertungsansatz im Rahmen der Abschlusserstellung anstelle einer vergleichsbasierten Bewertung. Die Wertminderung ist nicht zahlungs- bzw. Cash-Flow-wirksam und hat einen entsprechenden Effekt auf den Konzernaufwand für das Geschäftsjahr 2021.
Auf Ebene des Einzelabschlusses der SynBiotic SE ändern sich die Beteiligungswerte analog.

Über SynBiotic SE:

Die SynBiotic SE ist ein Plattform-Unternehmen mit einem auf die EU fokussierten Buy & Build Investmentansatz. Im Fokus stehen die alternative Produktion von funktionell überlegenen Cannabinoiden sowie die Entwicklung von Wellness- & pharmazeutischen Produktformulierungen für den Endkunden unter eigenen Marken. Außerdem steht das Unternehmen für die synthetische Produktion von Cannabinoiden, die Entwicklung von Arznei- und Nahrungsergänzungsmittel sowie von Kosmetikprodukten.

Weitere Informationen stehen unter https://www.synbiotic.com bereit.

Investorenkontakt
Lars Müller
presse@synbiotic.com

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