November 26, 2020

AdHoc | Durchführung einer Kapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital beschlossen

München (pta056/26.11.2020/23:40) – Insiderinformation gem. Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 (Ad hoc-Mitteilung)

NICHT ZUR DIREKTEN ODER INDIREKTEN VERÖFFENTLICHUNG ODER VERBREITUNG INNERHALB DER BZW. IN DIE VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA, AUSTRALIEN, KANADA ODER JAPAN ODER INNERHALB EINER BZW. IN EINE SONSTIGE RECHTSORDNUNG BESTIMMT, IN DER EINE SOLCHE VERÖFFENTLICHUNG ODER VERBREITUNG UNZULÄSSIG WÄRE. ES GELTEN WEITERE BESCHRÄNKUNGEN.

SynBiotic SE: Durchführung einer Kapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital beschlossen

München, 26. November 2020 – Der Verwaltungsrat der SynBiotic SE hat beschlossen, von dem bestehenden genehmigten Kapital 2020 Gebrauch zu machen und das Grundkapital der Gesellschaft von EUR 2.250.000,00 um bis zu EUR 375.000,00 auf bis zu EUR 2.625.000,00 durch Ausgabe von bis zu 375.000 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR 1,00 je Aktie (die “Neuen Aktien”) gegen Bareinlagen zu erhöhen (“Neue Aktien”). Die Neuen Aktien sind ab dem 1. Januar 2020 gewinnberechtigt. Das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre wird in der Weise eingeräumt, dass die Neuen Aktien von Hauck & Aufhäuser Privatbankiers AG, Frankfurt am Main, (“Hauck & Aufhäuser”) gezeichnet und mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären der Gesellschaft zum Bezugspreis von EUR 17,00 je Neuer Aktie im Verhältnis 6:1 zum Bezug anzubieten.

Das Bezugsrecht der Aktionäre für Spitzenbeträge wurde ausgeschlossen.

Der Nettoemissionserlös aus der Kapitalerhöhung soll zur Finanzierung der Geschäftstätigkeit der SynBiotic SE, insbesondere dem Erwerb von Beteiligungen eingesetzt werden.

Über die SynBiotic SE

Die SynBiotic SE verfolgt eine Buy-and-Build-Strategie, um eine diversifizierte Unternehmensgruppe im Cannabis-Sektor aufzubauen, die die alternative Produktion von funktionell überlegenen Cannabinoiden und anderen psychoaktiven Molekülen ebenso umfasst wie die Entwicklung von Wellness-Produkten für den Endkunden unter eigenen Marken. Dabei konzentriert sich die SynBiotic SE insbesondere auf die synthetische Produktion von Cannabinoiden, die Arzneimittelentwicklung, die Nahrungsergänzungsentwicklung sowie auf Kosmetikprodukte.

Weitere Informationen stehen unter https://www.synbiotic.com bereit.

Kontakt

office@synbiotic.com

Wichtige Hinweise

Diese Mitteilung dient ausschließlich Informationszwecken und stellt weder ein Angebot zum Kauf, Verkauf, Tausch oder zur Übertragung von Wertpapieren noch die Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf von Wertpapieren der SynBiotic SE in den Vereinigten Staaten von Amerika oder sonstigen Jurisdiktionen dar. Die hierin genannten Wertpapiere der SynBiotic SE wurden und werden nicht nach dem U.S. Securities Act von 1933 in der derzeit gültigen Fassung (der “Securities Act”) registriert und dürfen in den Vereinigten Staaten von Amerika nur aufgrund einer Ausnahmeregelung von dem Registrierungserfordernis nach den Vorschriften des Securities Act verkauft oder zum Kauf angeboten werden. Weder die SynBiotic SE noch ein anderer hierin beschriebener an der Transaktion Beteiligter plant hierin beschriebene Wertpapiere nach dem Securities Act oder gegenüber einer Wertpapieraufsichtsbehörde eines Staates oder einer anderen Jurisdiktion in den Vereinigten Staaten von Amerika in Verbindung mit dieser Ankündigung zu registrieren. Die Wertpapiere dürfen in keiner Jurisdiktion unter Umständen angeboten werden, die das Erstellen oder die Registrierung eines Prospekts oder von Angebotsunterlagen im Zusammenhang mit den Wertpapieren in dieser Jurisdiktion voraussetzen.

Diese Bekanntmachung ist kein Wertpapierprospekt. Interessierte Anleger sollten ihre Anlageentscheidung bezüglich der in dieser Mitteilung erwähnten Wertpapiere ausschließlich auf Grundlage der Informationen aus dem von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht gebilligten Wertpapierprospekt der Gesellschaft (einschließlich etwaiger Nachträge dazu) treffen, der unmittelbar nach seiner Billigung veröffentlicht wird. Kopien dieses Wertpapierprospekts werden kostenfrei zur Ansicht in elektronischer Form auf der Internetseite der Gesellschaft erhältlich sein.

Im Vereinigten Königreich dürfen diese Informationen nur weitergegeben werden und richten sich nur an (i) professionelle Anleger im Sinne des Artikel 19(5) des Financial Services and Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order 2005 in der jeweils gültigen Fassung (die “Order”), oder (ii) vermögende Gesellschaften (high net worth companies), die unter Artikel 49(2)(a) bis (d) der Order fallen (alle diese Personen werden hierin zusammen als “Relevante Personen” bezeichnet). Die Wertpapiere sind ausschließlich für Relevante Personen erhältlich, und jede Einladung zur Zeichnung, zum Kauf oder anderweitigem Erwerb solcher Wertpapiere bzw. jedes Angebot hierfür oder jede Vereinbarung hierzu wird nur mit Relevanten Personen eingegangen. Jede Person, die keine Relevante Person ist, sollte nicht aufgrund dieser Bekanntmachung handeln oder sich auf diese Bekanntmachung oder ihren Inhalt verlassen.

Vorbehaltlich bestimmter Ausnahmeregelungen nach dem Securities Act dürfen die in dieser Bekanntmachung genannten Wertpapiere in Australien, Kanada oder Japan, oder an oder für Rechnung von in Australien, Kanada oder Japan ansässigen oder wohnhaften Personen, weder verkauft noch zum Kauf angeboten werden.

Weder die SynBiotic SE noch eines mit der SynBiotic SE verbundenes Unternehmen haben Maßnahmen getroffen, die ein öffentliches Angebot der Wertpapiere oder den Besitz oder die Verteilung dieser Ankündigung oder irgendein anderes Angebot oder Werbematerial im Zusammenhang mit diesen Wertpapieren in irgendeiner Jurisdiktion erlauben würden, wo solche Maßnahmen erforderlich sind. In Mitgliedstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums (“EWR”), in denen die Verordnung (EU) 2017/1129 (“Prospektverordnung”) in ihrer jeweils gültigen Fassung Anwendung findet (die “Relevanten Mitgliedstaaten”), richtet sich diese Mitteilung und jedes Angebot, welches im Nachgang dazu erfolgt, nur an Personen, bei denen es sich um ‘qualifizierte Anleger’ im Sinne von Artikel 2 lit. e der Prospektverordnung (“Qualifizierte Anleger”) handelt. Bei jeder Person in den Relevanten Mitgliedstaaten, die im Rahmen eines Angebots Wertpapiere erwirbt oder der Wertpapiere angeboten werden (ein “Investor”), wird davon ausgegangen, dass sie zugesichert und zugestimmt hat, ein Qualifizierter Anleger zu sein. Bei jedem Investor wird ferner angenommen, dass er zugesichert und zugestimmt hat, dass die von ihm im Rahmen des Angebots erworbenen Wertpapiere nicht für Personen im EWR mit Ausnahme Qualifizierter Anleger oder Personen im Vereinigten Königreich oder anderen Mitgliedstaaten (mit gleichartigen Rechtsvorschriften) erworben werden, für die der Anleger nach freiem Ermessen Entscheidungen treffen darf, und dass die Wertpapiere nicht zum Angebot oder Weiterverkauf im EWR erworben wurden, wenn dies dazu führen würde, dass die SynBiotic SE oder ein mit der SynBiotic SE verbundenes Unternehmen gemäß Artikel 3 der Prospektverordnung zur Veröffentlichung eines Prospekts verpflichtet wären.

Diese Mitteilung enthält zukunftsbezogene Aussagen, die gewissen Risiken und Unsicherheiten unterliegen. Die zukünftigen Ergebnisse können erheblich von den zur Zeit erwarteten Ergebnissen abweichen, und zwar aufgrund verschiedener Risikofaktoren und Ungewissheiten wie zum Beispiel Veränderungen der Geschäfts-, Wirtschafts- und Wettbewerbssituation, Wechselkursschwankungen, Ungewissheiten bezüglich Rechtsstreitigkeiten oder Untersuchungsverfahren und die Verfügbarkeit finanzieller Mittel. Die SynBiotic SE übernimmt keinerlei Verantwortung, die in dieser Mitteilung enthaltenen zukunftsbezogenen Aussagen zu aktualisieren.(Ende)