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SYNBIOTIC SE ist eine führende europäische Unternehmensgruppe im dynamischen Umfeld des Industriehanf- und Cannabismarktes.
Als börsennotiertes Unternehmen bietet die SYNBIOTIC SE ihren Investoren die außergewöhnliche Gelegenheit, umfassend vom Potenzial dieses schnellwachsenden Marktes zu profitieren.
Unsere Unternehmensgruppe investiert gezielt in vielversprechende Beteiligungen in den Bereichen Industriehanf, Medizinal- und Konsumcannabis.
Dabei schaffen wir profitable Synergien entlang der gesamten Wertschöpfungskette. Unsere Expertise umfasst den gesamten Prozess von der Kultivierung und Forschung, über die Entwicklung und Produktion, bis hin zum Vertrieb und Verkauf erstklassiger Produkte aus Industriehanf und Cannabis.
Ein besonderes Merkmal der SYNBIOTIC SE ist das strenge Qualitätsmanagement in allen Produktionsprozessen sowie der gesamten Lieferkette, welche ausschließlich über Mehrheitsbeteiligungen abgebildet werden. Ein Alleinstellungsmerkmal in der Branche.
Dank unserer erfolgreichen Buy-and-Build-Strategie erweitern wir kontinuierlich unsere Produktions- und Wertschöpfungskette und setzen neue Maßstäbe in der Branche.
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EQS - Pressemitteilung
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N�rnberger Nachrichten Online
ORDENTLICHE HAUPTVERSAMMLUNG
Die ordentliche Hauptversammlung der SynBiotic SE findet am Freitag, 20.September 2024, um 10:00 Uhr (MESZ), statt.
Die ordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft wird als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten (mit Ausnahme der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter) abgehalten.
Für ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre und ihre Bevollmächtigten wird die gesamte Hauptversammlung, einschließlich etwaiger Redebeiträge, der Fragenbeantwortung und der Abstimmungen, live in Bild und Ton im passwortgeschützten Internetservice übertragen.
Über den passwortgeschützten Internetservice können die ordnungsgemäß angemeldeten Aktionäre (bzw. deren Bevollmächtigte) unter anderem die virtuelle Hauptversammlung live in Bild und Ton verfolgen sowie gemäß den dafür vorgesehenen Verfahren
Eingereichte Stellungnahmen zu den Gegenständen der Tagesordnung werden, soweit nicht ausnahmsweise von einer Zugänglichmachung nach § 130a Abs. 3 Satz 4 AktG abgesehen werden darf, bis spätestens vier Tage vor der Hauptversammlung, also spätestens am 15. September 2024, 24:00 Uhr (MESZ), im passwortgeschützten Internetservice zugänglich gemacht.
LOGIN zum passwortgeschützten Internetservice
Beachten Sie die Anmeldefrist: Freitag, 13. September 2024, 24:00 Uhr (MESZ).
Sie können sich über den passwortgeschützten Internetservice bis zum Ablauf der Anmeldefrist für die Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts anmelden. Aktionären, die spätestens am 30. August 2024, 00:00 Uhr (MESZ), im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind, werden die individuellen Zugangsdaten (Zugangskennung und Zugangspasswort) zusammen mit der Einladung zur Hauptversammlung zugesandt.
Andere Personen als die angemeldeten Aktionäre oder ihre Bevollmächtigten können die Hauptversammlung nicht im Internet verfolgen. Bei späterer (Unter-)Bevollmächtigung gilt: Die Nutzung des passwortgeschützten Internetservices durch den Bevollmächtigten setzt voraus, dass der Bevollmächtigte die entsprechenden Zugangsdaten erhält.
• Tagesordnung und Einberufung der Hauptversammlung
• Gegenantrag A zu Tagesordnungspunkt 7 -
„Hinweis: Der Verwaltungsrat schließt sich diesem Gegenantrag an und wird diesen zur Abstimmung stellen.“
• Informationen nach § 125 AktG und Tabelle 3 Blöcke A bis F Durchführungsverordnung EU 2018/1212)
• Informationen zu Tagesordnungspunkt 3
• Bericht des Verwaltungsrats zu Tagesordnungspunkt 4
• Bericht des Verwaltungsrats zu Tagesordnungspunkt 5
• Bericht des Verwaltungsrats zu Tagesordnungspunkt 6
• Bericht des Verwaltungsrats zu Tagesordnungspunkt 7
• Vorstellung des Verwaltungsrates und der zur Wahl stehenden Mitglieder
• Vollmacht an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft
• Vollmacht an eine dritte Person
• Informationen zum Datenschutz
Bestätigung der Stimmenzählung nach § 129 Abs. 5 Satz 1 AktG:
Der Abstimmende kann von der Gesellschaft nach § 129 Abs. 5 Satz 1 AktG innerhalb eines Monats nach dem Tag der Hauptversammlung eine Bestätigung darüber verlangen, ob und wie seine Stimme gezählt wurde. Ein entsprechendes Verlangen kann per E-Mail an synbiotic@linkmarketservices.eu gerichtet werden.
ORDENTLICHE HAUPTVERSAMMLUNG
Die ordentliche Hauptversammlung der SynBiotic SE fand am Freitag, 29. September 2023, um 10:00 Uhr (MESZ), statt.
Bestätigung der Stimmenzählung nach § 129 Abs. 5 Satz 1 AktG:
Der Abstimmende kann von der Gesellschaft nach § 129 Abs. 5 Satz 1 AktG innerhalb eines Monats nach dem Tag der Hauptversammlung eine Bestätigung darüber verlangen, ob und wie seine Stimme gezählt wurde. Ein entsprechendes Verlangen kann per E-Mail an synbiotic@better-orange.de gerichtet werden.
ORDENTLICHE HAUPTVERSAMMLUNG
Die ordentliche Hauptversammlung der SynBiotic SE fand am Donnerstag, den 15. Dezember 2022, um 10:00 Uhr (MEZ), statt.
Einberufung und Tagesordnung der Hauptversammlung
Gegenanträge liegen aktuell nicht vor
Informationen nach § 125 AktG und Tabelle 3 Blöcke A bis F Durchführungsverordnung EU 2018/1212
Jahresabschluss der SynBiotic SE für das Geschäftsjahr 2021
Konzernabschluss der SynBiotic SE für das Geschäftsjahr 2021
Bericht des Verwaltungsrats zum Top 4
Bericht des Verwaltungsrats zum Top 6
Vollmacht an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft
Vollmacht an eine dritte Person
Bestätigung der Stimmenzählung nach § 129 Abs. 5 Satz 1 AktG:
Der Abstimmende kann von der Gesellschaft nach § 129 Abs. 5 Satz 1 AktG innerhalb eines Monats nach dem Tag der Hauptversammlung eine Bestätigung darüber verlangen, ob und wie seine Stimme gezählt wurde. Ein entsprechendes Verlangen kann per E-Mail an synbiotic@better-orange.de gerichtet werden.
ORDENTLICHE HAUPTVERSAMMLUNG
Die ordentliche Hauptversammlung der SynBiotic SE fand am Donnerstag, den 15. Dezember 2022, um 10:00 Uhr (MEZ), statt.
Einberufung und Tagesordnung der Hauptversammlung
Gegenanträge liegen aktuell nicht vor
Informationen nach § 125 AktG und Tabelle 3 Blöcke A bis F Durchführungsverordnung EU 2018/1212
In English: Information pursuant to Section 125 AktG and Table 3 Blocks A to F Implementing Regulation EU 2018/1212
Jahresabschluss der SynBiotic SE für das Geschäftsjahr 2021
Konzernabschluss der SynBiotic SE für das Geschäftsjahr 2021
Bericht des Verwaltungsrats zum Top 4
Zum Top 5:
Gewinnabführungsvertrag zwischen der SynBiotic SE und der Lean Labs Pharma GmbH vom 4. November 2022
Jahresabschluss der SynBiotic SE für das Geschäftsjahr 2020
Jahresabschluss der SynBiotic SE für das Geschäftsjahr 2019
Jahresabschluss der Lean Labs Pharma GmbH für das Geschäftsjahr 2021
Jahresabschluss der Lean Labs Pharma GmbH für das Geschäftsjahr 2020
Bericht des Verwaltungsrats zum Top 6
Vollmacht an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft
Vollmacht an eine dritte Person
Bestätigung der Stimmenzählung nach § 129 Abs. 5 Satz 1 AktG:
Der Abstimmende kann von der Gesellschaft nach § 129 Abs. 5 Satz 1 AktG innerhalb eines Monats nach dem Tag der Hauptversammlung eine Bestätigung darüber verlangen, ob und wie seine Stimme gezählt wurde. Ein entsprechendes Verlangen kann per E-Mail an synbiotic@better-orange.de gerichtet werden.
Jahreshauptversammlung am 05. August 2021.
The Annual General Meeting of SynBiotic SE fand am Donnerstag, 5. August 2021, um 10:00 Uhr (MESZ) statt.
Die Jahreshauptversammlung der Gesellschaft wurde als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Anwesenheit der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten (mit Ausnahme der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft) abgehalten.
Zusätzlich zu Top 9:
Es gab keine Gegenanträge.
Jahreshauptversammlung am 05. August 2021.
The Annual General Meeting of SynBiotic SE fand am Donnerstag, 5. August 2021, um 10:00 Uhr (MESZ) statt.
Die Jahreshauptversammlung der Gesellschaft wurde als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Anwesenheit der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten (mit Ausnahme der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft) abgehalten.
Zusätzlich zu Top 9:
Es gab keine Gegenanträge.
18. November 2020: Außerordentliche Generalversammlung
Die außerordentliche Hauptversammlung der SynBiotic SE fand am Mittwoch, den 18. November 2020, um 12:00 Uhr (MEZ) statt.
August 2024: Konzernplanung 2024-2026 DE
Juli 2024: Finanzkalender 2024 -Update
Mai 2024: Datenblatt Börse Düsseldorf
Mai 2024: Finanzkalender 2024 -Update
März 2024: Basisinformationsblatt der Wandelschuldverschreibung März 2024
März 2024: Wandelanleihebedingungen der Wandelschuldverschreibung März 2024/2025
Ausübungserklärung Wandelanleihe: August 2023/2025 (ISIN DE000A351VJ4)
Dezember 2023: Finanzkalender 2024
August 2023: Wertpapierinformationsblatt– Aktualisierung vom 25. August 2023
August 2023: Wertpapierinformationsblattvom 20. August 2023
August 2023: Basisinformationsblatt der Wandelschuldverschreibung August 2023/2025
August 2023: Wandelanleihebedingungen der Wandelschuldverschreibung August 2023/2025
Oktober 2021: Wertpapier-Informationsblatt gemäß § 4 des Wertpapierprospektgesetzes ("WpPG")
Dezember 2020: Wertpapierprospekt
When time meets opportunity; initiate with a BUY
SynBiotic appears cautiously valued
Strong founder and owner network that has proven how to scale a platformcompany
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