December 2, 2020

AdHoc | SynBiotic SE: Beginn der Bezugsfrist – Billigung eines Wertpapierprospektes

München (pta033/01.12.2020/14:20) – Insiderinformation gem. Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 (Ad hoc-Mitteilung)

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SynBiotic SE: Beginn der Bezugsfrist – Billigung eines Wertpapierprospektes

München, 1. Dezember 2020 – Der für die Durchführung des öffentlichen Angebots der Neuen Aktien der vom Verwaltungsrat am 26. November 2020 beschlossenen Barkapitalerhöhung erforderliche Wertpapierprospekt ist heute von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) gebilligt worden. Der Wertpapierprospekt ist auf der Webseite der SynBiotic SE (www.synbiotic.com) verfügbar.

Das Bezugsangebot wird heute im Bundesanzeiger veröffentlicht werden. Die Bezugsfrist für die Zeichnung der Neuen Aktien beginnt am 3. Dezember 2020 und endet am 16. Dezember 2020 (jeweils einschließlich).

Nicht von den Aktionären aufgrund des Bezugsrechts oder der Überbezugsoption innerhalb der Bezugsfrist bezogene Neue Aktien werden von Hauck & Aufhäuser Privatbankiers AG, Frankfurt am Main, qualifizierten Anlegern in Deutschland und anderen ausgewählten Jurisdiktionen (außerhalb der Vereinigten Staaten von Amerika) im Rahmen einer Privatplatzierung zu dem Bezugspreis in Höhe von EUR 17,00 je Neuer Aktie bis zum 17. Dezember 2020, 16:00 Uhr (MEZ), zum Bezug angeboten (“Rump Placement”). Die Zuteilung des Rump Placement erfolgt voraussichtlich am 18. Dezember 2020. Die Lieferung der Neuen Aktien und die taggleiche Notierungsaufnahme im Freiverkehr der Börse Düsseldorf erfolgt voraussichtlich am 23. Dezember 2020.

Der Nettoemissionserlös aus der Kapitalerhöhung soll zur Finanzierung der Geschäftstätigkeit der SynBiotic SE, insbesondere dem Erwerb von Beteiligungen eingesetzt werden.

Über die SynBiotic SE

Die SynBiotic SE verfolgt eine Buy-and-Build-Strategie, um eine diversifizierte Unternehmensgruppe im Cannabis-Sektor aufzubauen, die die alternative Produktion von funktionell überlegenen Cannabinoiden und anderen psychoaktiven Molekülen ebenso umfasst wie die Entwicklung von Wellness-Produkten für den Endkunden unter eigenen Marken. Dabei konzentriert sich die SynBiotic SE insbesondere auf die synthetische Produktion von Cannabinoiden, die Arzneimittelentwicklung, die Nahrungsergänzungsentwicklung sowie auf Kosmetikprodukte.

Weitere Informationen stehen unter https://www.synbiotic.com bereit.

Kontakt

office@synbiotic.com

Wichtige Hinweise

Diese Mitteilung dient ausschließlich Informationszwecken und stellt weder ein Angebot zum Kauf, Verkauf, Tausch oder zur Übertragung von Wertpapieren noch die Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf von Wertpapieren der SynBiotic SE in den Vereinigten Staaten von Amerika oder sonstigen Jurisdiktionen dar. Die hierin genannten Wertpapiere der SynBiotic SE wurden und werden nicht nach dem U.S. Securities Act von 1933 in der derzeit gültigen Fassung (der “Securities Act”) registriert und dürfen in den Vereinigten Staaten von Amerika nur aufgrund einer Ausnahmeregelung von dem Registrierungserfordernis nach den Vorschriften des Securities Act verkauft oder zum Kauf angeboten werden. Weder die SynBiotic SE noch ein anderer hierin beschriebener an der Transaktion Beteiligter plant hierin beschriebene Wertpapiere nach dem Securities Act oder gegenüber einer Wertpapieraufsichtsbehörde eines Staates oder einer anderen Jurisdiktion in den Vereinigten Staaten von Amerika in Verbindung mit dieser Ankündigung zu registrieren. Die Wertpapiere dürfen in keiner Jurisdiktion unter Umständen angeboten werden, die das Erstellen oder die Registrierung eines Prospekts oder von Angebotsunterlagen im Zusammenhang mit den Wertpapieren in dieser Jurisdiktion voraussetzen.

Diese Bekanntmachung ist kein Wertpapierprospekt. Interessierte Anleger sollten ihre Anlageentscheidung bezüglich der in dieser Mitteilung erwähnten Wertpapiere ausschließlich auf Grundlage der Informationen aus dem von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht gebilligten Wertpapierprospekt der Gesellschaft (einschließlich etwaiger Nachträge dazu) treffen, der unmittelbar nach seiner Billigung veröffentlicht wird. Kopien dieses Wertpapierprospekts werden kostenfrei zur Ansicht in elektronischer Form auf der Internetseite der Gesellschaft erhältlich sein.

Im Vereinigten Königreich dürfen diese Informationen nur weitergegeben werden und richten sich nur an (i) professionelle Anleger im Sinne des Artikel 19(5) des Financial Services and Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order 2005 in der jeweils gültigen Fassung (die “Order”), oder (ii) vermögende Gesellschaften (high net worth companies), die unter Artikel 49(2)(a) bis (d) der Order fallen (alle diese Personen werden hierin zusammen als “Relevante Personen” bezeichnet). Die Wertpapiere sind ausschließlich für Relevante Personen erhältlich, und jede Einladung zur Zeichnung, zum Kauf oder anderweitigem Erwerb solcher Wertpapiere bzw. jedes Angebot hierfür oder jede Vereinbarung hierzu wird nur mit Relevanten Personen eingegangen. Jede Person, die keine Relevante Person ist, sollte nicht aufgrund dieser Bekanntmachung handeln oder sich auf diese Bekanntmachung oder ihren Inhalt verlassen.

Vorbehaltlich bestimmter Ausnahmeregelungen nach dem Securities Act dürfen die in dieser Bekanntmachung genannten Wertpapiere in Australien, Kanada oder Japan, oder an oder für Rechnung von in Australien, Kanada oder Japan ansässigen oder wohnhaften Personen, weder verkauft noch zum Kauf angeboten werden.

Weder die SynBiotic SE noch eines mit der SynBiotic SE verbundenes Unternehmen haben Maßnahmen getroffen, die ein öffentliches Angebot der Wertpapiere oder den Besitz oder die Verteilung dieser Ankündigung oder irgendein anderes Angebot oder Werbematerial im Zusammenhang mit diesen Wertpapieren in irgendeiner Jurisdiktion erlauben würden, wo solche Maßnahmen erforderlich sind. In Mitgliedstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums (“EWR”), in denen die Verordnung (EU) 2017/1129 (“Prospektverordnung”) in ihrer jeweils gültigen Fassung Anwendung findet (die “Relevanten Mitgliedstaaten”), richtet sich diese Mitteilung und jedes Angebot, welches im Nachgang dazu erfolgt, nur an Personen, bei denen es sich um ‘qualifizierte Anleger’ im Sinne von Artikel 2 lit. e der Prospektverordnung (“Qualifizierte Anleger”) handelt. Bei jeder Person in den Relevanten Mitgliedstaaten, die im Rahmen eines Angebots Wertpapiere erwirbt oder der Wertpapiere angeboten werden (ein “Investor”), wird davon ausgegangen, dass sie zugesichert und zugestimmt hat, ein Qualifizierter Anleger zu sein. Bei jedem Investor wird ferner angenommen, dass er zugesichert und zugestimmt hat, dass die von ihm im Rahmen des Angebots erworbenen Wertpapiere nicht für Personen im EWR mit Ausnahme Qualifizierter Anleger oder Personen im Vereinigten Königreich oder anderen Mitgliedstaaten (mit gleichartigen Rechtsvorschriften) erworben werden, für die der Anleger nach freiem Ermessen Entscheidungen treffen darf, und dass die Wertpapiere nicht zum Angebot oder Weiterverkauf im EWR erworben wurden, wenn dies dazu führen würde, dass die SynBiotic SE oder ein mit der SynBiotic SE verbundenes Unternehmen gemäß Artikel 3 der Prospektverordnung zur Veröffentlichung eines Prospekts verpflichtet wären.

Diese Mitteilung enthält zukunftsbezogene Aussagen, die gewissen Risiken und Unsicherheiten unterliegen. Die zukünftigen Ergebnisse können erheblich von den zur Zeit erwarteten Ergebnissen abweichen, und zwar aufgrund verschiedener Risikofaktoren und Ungewissheiten wie zum Beispiel Veränderungen der Geschäfts-, Wirtschafts- und Wettbewerbssituation, Wechselkursschwankungen, Ungewissheiten bezüglich Rechtsstreitigkeiten oder Untersuchungsverfahren und die Verfügbarkeit finanzieller Mittel. Die SynBiotic SE übernimmt keinerlei Verantwortung, die in dieser Mitteilung enthaltenen zukunftsbezogenen Aussagen zu aktualisieren.

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